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Sonntag, 11. Juli 2010
Erster Gesetzentwurf über die Verminderung akustischer Belästigungen*
kdw
am 11. Juli 2010 im Topic 'recht und ordnung'
Präambel
Radio is ja an sich ne feine Sache – aber nach der Verkündigung der westfälischen Autonomie und der daraus folgenden Aufspaltung des Feindsenders „WDR“ (Sitz in Köln!) wird es doch wohl nötig, ganz und gar kaiserlich einige Verbesserungen einzuführen:

§ 1: Radiowerbung an sich is schlicht und einfach verboten.
§ 2: Vor allem verboten is aber Radiowerbung, die zur Erreichung tieferliegender Hirnstrukturen auf unerträgliche Dudelmusik setzt.
§ 3:
(1)Werbung für Frühstückscerealien, in fremdländischem Idiom vorgetragen und hauptsächlich aus penetrant wiederholender Nennung des Markennamens zusammengesetzt, wird mit Zwangsernährung durch übersüße Konkurrenzprodukte nicht unter 4 Wochen bestraft.
(2) Wird darüber hinaus noch zur Frühstückszeit über verdauungsfördernde Wirkungen gesprochen, werden die Zimties noch mit Vanillemilch angerichtet.
§ 4: Werbung für Baumärkte, die Rabattaktionen auf tiernahrungs- oder steckerlose Teile ihres Sortiments versprechen, wird mit Dauerbeschallung mittels diverser Heimwerkergeräten nicht unter 48 Stunden bestraft.
§ 5: Werbung für cholesterinsteigerndes Grillgut wird insbesondere dann bestraft, wenn
(1) daran norddeutsche Dummdudelproduzenten teilnehmen, die ansonsten Werbung für cholesterinsenkenden Fettaufstrich machen;
(2) Schlonz aus Hintertupfingen samt Familie irgendein Wurstlied anstimmt.
§ 6: Näheres regelt der Kaiser bei Bedarf und pronto durch Erlass, dat kannste glauben!

*: In loser Reihenfolge sollen hier Gesetze veröffentlicht werden, die nach Erklärung der Autonomie Westfalens unmittelbar zur spürbaren Verbesserung der Lebensqualität führen werden. Versprochen.

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