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Dienstag, 26. Januar 2010
ehrensache...
vert
am 26. Januar 2010 im Topic 'münsterland'
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Als der Kölner Kurfürst und Münsteraner Fürstbischof [hörthört!] 1798 die Bittschrift einer Frau von Ruxleben las, deren Mann wegen Duells in der Verhörstube der Münsteraner Hauptwache einsaß, empörte er sich über das Ansinnen, den hochgeborenen Duellanten und sächsischen Kammerherrn lediglich unter Hausarrest stellen zu lassen, um ihm die Unbequemlichkeit des Gefängnisses zu ersparen. Ein Duell war seiner Meinung kein Kavaliersdelikt, sondern ein Mord, der als solcher zu bestrafen sei und keinerlei soziale und persönliche Rücksichtnahme verdiene. "Wenn ein Kötter", so der Kurfürst, "des anderen Zuschlag einreißt und dabei oder auch im Wirtshause Streit entsteht und der eine Teil mit einer herbeigeholten Flinte den anderen totschießt, so wird er zum Zuchthaus verbannt. Wenn aber ein Erziehung haben sollender Kammerherr einen anderen wegen Streit im Spiel, und zwar einige Tage hiernach vorsätzlich erschießt oder erschießen läßt und dabei alle möglichen solemnia hält, soll dies bloß eine zivilsache sein. Dies kann ich nicht begreifen, wohlaber, daß das Duellieren in einer Stadt zunehmen muß, wo ein Graf Schaerberg den öffentlichen Gesetzen zum Hohn mit einem samtenen Käppgen (wegen erhaltener Kopfhiebe in enem Duell) auf öffentlichen Bällen erscheinen durfte, wo die Gesetze und Moralität so öffentlich verachtet werden dürfen,da sind Mordtaten die Folge."

ziemlich fortschrittliche einstellung für die zeit - ging moralisch-rechtlich weit über den seinerzeit üblichen herrschaftsanspruch absolutistscher herrschaftsinhaber über "ihre" bevölkerung hinaus.
war aber nicht durchzuhalten, so über die jahrhunderte, und endete in einem auf immer weitere bevölkerungsschichten (militär, studentenschaft, wirtschaftsbürgertum) ausgedehnten point d'honneur, der eine völlig hysterische ehr- und wehrhafte männlichkeit gebar. mit den bekannten folgen.

Frevert, Ute: Ehrenmänner. Das Duell in der bürgerlichen Gesellschaft,
München 1991, S.51

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